elementec IncidentManager 1.4


Nutzung der Software

Eine Lizenz berechtigt einen Benutzer zur Verwendung der Software. Bei IncidentManager Business ist für die gleichzeitige Verwendung durch mehrere Benutzer eine entsprechende Anzahl von Lizenzen zu erwerben. Die Anzahl der Arbeitsplätze, auf denen die Software installiert wird, ist dabei nicht beschränkt, solange sicher gestellt ist, dass die Anzahl der im System angemeldeten Benutzer zu keinem Zeitpunkt die Anzahl der erworbenen Lizenzen überschreitet.

Support

Der Erwerb einer Lizenz beinhaltet kostenlosen Telefonsupport von 30 Tagen, gerechnet ab dem Erhalt der Software. Für den anschließenden Support werden zwei Optionen angeboten. Beide Optionen beinhalten die Bereitstellung von Programmkorrekturen, die als Update zur Verfügung gestellt werden (Dazu zählen nicht Updates, die aufgrund erweiterter Funktionalität angeboten werden). Telefonsupport beinhaltet die Bearbeitung von telefonischen Anfragen an Arbeitstagen während der Bürozeiten (9:00 – 17:00). E-Mail-Support beschränkt sich auf die Beantwortung von E-Mail-Anfragen innerhalb von 3 Arbeitstagen.

Lizenzvereinbarungen

Incident Manager 1.4

Durch das Öffnen der Versiegelung des Datenträgers bzw. durch die Installation und Verwendung der Software akzeptieren Sie die folgenden Lizenzvereinbarungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von elementec Software & Consulting Dr. Peter Kullmann.

1. Begriffe

Software - Der gesamte Inhalt der Dateien bzw. der Datenträger, mit dem diese Vereinbarungen geliefert werden. Update - Software, die eine ältere Version der gleichen Software aktualisiert und auf einen neueren Versionsstand bringt. Verwendung - Die Installation, den Zugriff, die Ausführung oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation. elementec - elementec Software & Consulting Dr. Peter Kullmann, Wollgrasweg 49, 70599 Stuttgart.

2. Softwarelizenz

Solange Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarungen zustimmen, gewährt Ihnen elementec eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software entsprechend dem in der Dokumentation beschriebenen Zweck. Je nachdem, welche Lizenz Sie erworben bzw. erhalten haben, gilt 2.1, 2.2 oder 2.3.

2.1 Einzelplatzlizenz ("named user") für IncidentManager Small Business

Sie dürfen die Software auf einem Computer innerhalb Ihres Unternehmens installieren. Es ist zulässig, Sicherheitskopien von der Software anzufertigen und die Software vorsorglich zum Zwecke der Verfügbarkeit im Notfall auf einem weiteren Computer zu installieren. Eine Lizenz berechtigt zur Verwendung der Software auf einem Computer durch einen Benutzer.

2.2 Netzwerklizenz ("concurrent user") für IncidentManager Business/Enterprise

Sie dürfen die Software auf beliebig vielen Computern innerhalb Ihres Unternehmens installieren. Dazu zählt auch die Installation auf einem Server, um die Software in einem Netzwerk verfügbar zu machen. Genauso ist es zulässig, Sicherheitskopien von der Software anzufertigen und die Software vorsorglich auf weiteren Computern zu installieren. Eine Lizenz berechtigt zur Verwendung der Software zur Dateneingabe und -pflege zeitgleich durch maximal einen Benutzer. Während der Bearbeitung eines Notfalls ist pro Lizenz ein weiterer Benutzer zur Verwendung der Software berechtigt. Für jeden weiteren Benutzer, der zeitgleich die Software verwendet (d.h. im System angemeldet ist), wird eine zusätzliche Lizenz benötigt. Sie verpflichten sich, sicher zu stellen, dass die Anzahl der erworbenen Lizenzen zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.

2.3 Demolizenz

Diese Lizenz entspricht 2.2, jedoch ist die Gültigkeit auf den vereinbarten Testzeitraum beschränkt. Mit Ablauf des Testzeitraums ist die Software vollständig von allen Computern zu deinstallieren.

3. Urheberrechte

Die Software und sämtliche Kopien der Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum von elementec und gehören elementec. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und darf ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts 2 (Softwarelizenz) kopiert werden. Alle Kopien, die Sie gemäß den vorliegenden Vereinbarungen anfertigen, müssen vollständig sein und insbesondere dieselben Urheberrechts- und Eigentumshinweise enthalten wie die Originalsoftware. Sie verpflichten sich, die Software in keiner Weise zu verändern oder anzupassen. Sie verpflichten sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, "reverse engineering" vorzunehmen oder in anderer Weise den Quellcode oder die interne Funktionsweise zu der Software zu ermitteln. Alle von elementec zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente bezüglich der Software und deren Funktionsweise dürfen keinem Dritten zugänglich gemacht werden oder zum Erstellen anderer Software verwendet werden, die im Wesentlichen der Originalsoftware entspricht. Die Verwendung von Warenzeichen und Marken ist nur zur Kennzeichnung von mit der Verwendung der Software in Zusammenhang stehenden Dokumenten, wie z.B. Ausdrucken, Berichten und Präsentationen zulässig.

4. Übertragung

Sie dürfen die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verpachten, unterlizensieren oder verleihen. Sie dürfen das Anfertigen von Kopien der Software durch Dritte nicht genehmigen, außer zu den ausdrücklich genehmigten Zwecken. Sie dürfen alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen, vorausgesetzt, dass diese Person, die vorliegenden Vereinbarungen kennt und akzeptiert, Sie die Software vollständig weitergeben und keine Kopien zurückbehalten.

5. Updates

Wenn Sie ein Update der Software erwerben, dürfen Sie die alte Version nach Erhalt des Updates weiterverwenden, um Ihnen die Umstellung auf die neue Version zu erleichtern. Dieses Recht wird Ihnen nur unter der Bedingung gewährt, dass das Update und die alte Version auf demselben Computer installiert sind und die alte Version nicht an einen Dritten oder auf einen anderen Computer übertragen werden. Mit dem Erwerb des Updates sind alle Verpflichtungen von elementec zur Unterstützung der alten Version nach dem Erhalt des Updates beendet.

6. Datensicherung

Sie verpflichten sich, den vollständigen Datenbestand täglich in geeigneter Form zu sichern und diese Datensicherungen in geeigneter Weise zu archivieren. Es wird auf den diesbezüglichen Haftungsausschluss gemäß § 5 Abs. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

7. Schadensersatz

Sofern der Kunde gegen eine der Bestimmungen Nr. 2 bis 5 verstößt, ist elementec berechtigt, einen Betrag in Höhe des fünffachen Lizenzbetrages als pauschalierten Schadensersatz zu fordern, es sei denn, elementec kann dem Kunden einen höheren Schaden nachweisen oder der Kunde weist elementec einen geringeren Schaden nach.

8. Allgemeine Bestimmungen

Sollten diese Vereinbarungen Lücken enthalten oder einzelne Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die Vereinbarungen im Übrigen wirksam. In diesem Fall richtet sich der Inhalt der unwirksamen Vereinbarungen nach den gesetzlichen Vorschriften.