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Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: Dezemeber 2003, PDF-Version)

elementec Software & Consulting Dr. Peter Kullmann
Wollgrasweg 49
70599 Stuttgart

§1 Geltung

(1) elementec bietet Leistungen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen an. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden und elementec.
(2) Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch elementec schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Durch elementec gemachte Angaben in Prospekten, Anzeigen, Katalogen, auf Internet-Web-Seiten u.ä. sind unverbindlich. Preisänderungen bleiben vorbehalten.
(2) Ein Vertrag zwischen elementec und dem Kunden kommt durch Annahme mittels schriftlicher Auftragbestätigung, auch per E-Mail, zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages gelten nur, wenn elementec sie schriftlich oder elektronisch bestätigt hat.
(4) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
(5) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von elementec gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt. (BGB InfoV)

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis ist je nach vereinbarter Versandart per Überweisung im Voraus oder per Nachnahme zu zahlen. Im ersteren Falle erfolgt die Lieferung nach Eingang der Zahlung bei elementec.
(2) Ist eine andere Zahlungsweise vereinbart, so ist der Kaufpreis nach Erhalt der Rechnung 12 Tage nach deren Ausstelldatum fällig. Der Unternehmer kommt nach Ablauf dieser Frist in Verzug und hat während des Verzugs die Geldschuld mit 10% über dem Basiszinssatz, höchstens jedoch mit insgesamt 15% p.a. zu verzinsen. elementec behält sich vor gegenüber Verbrauchern einen höheren als den gesetzlichen und gegenüber Unternehmer einen höheren als vorstehend vereinbarten Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Verzug des Kunden ist elementec berechtigt,  sämtliche Lieferungen an den Kunden, auch aus anderen Vertragsverhältnissen, zu verweigern.
(3) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Nettopreisangaben gelten nur für Industrie, Handel und Gewerbe, Verbände und vergleichbare Institutionen sowie für freie Berufe. Sind mehr als vier Monate Lieferzeit vereinbart, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung des Programmpakets gültigen Preise von elementec.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(5) Liefertermine sind nur bindend bei schriftlicher Vereinbarung. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Lieferhindernissen, die elementec nicht zu vertreten hat.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

(1) elementec behält sich bei Verträgen mit Verbrauchern das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sie sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Während der Zeit des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware, z.B. durch einen Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder den Untergang der Ware unverzüglich mitzuteilen, ebenso einen Besitzwechsel der Ware oder einen eigenen Wohnsitz- bzw. Firmensitzwechsel.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist elementec berechtigt, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten zurückzunehmen; darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(4) Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt elementec sicherungshalber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. elementec nimmt die Abtretung an. Der Unternehmer bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. elementec behält sich vor, Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer mit seinen Zahlungen in Verzug ist.

§ 5 Gewährleistung/Haftung

(1) Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt bei Software die Brauchbarkeit des Programmpakets nach Maßgabe der von elementec herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung. Weiterhin gilt als vereinbart, dass das Programm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist bzw. dass das Programmpaket für den Download durch den Kunden verfügbar ist. Hierbei handelt es sich nicht um eine Garantie im Sinne des § 443 BGB.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, leistet elementec für ängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Gewährleistung durch Schadensersatz, auch in Ergänzung eines anderen Gewährleistungsrechts, ist hinsichtlich aller Kunden ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wäre durch arglistiges Verhalten der elementec verschuldet worden. Bei einem nur geringfügigen Mangel steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht nicht zu.
(4) Der Unternehmer ist verpflichtet, erkennbare Mängel, die nicht auf einem arglistigen Verhalten durch elementec beruhen, innerhalb einer Frist von einer Woche, Verbraucher innerhalb einer Frist von einem Monat, schriftlich anzuzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang bei elementec.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr.
(6) Im Rahmen von Dienstverhältnissen ist die Haftung von elementec bei eigenen lediglich fahrlässigen Pflichtverletzungen oder solchen durch ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden begrenzt. Gegenüber Unternehmern haftet elementec bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Diese Anspruchsbeschränkung betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung oder aufgrund von elementec zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(7) Im Rahmen von Dienstverhältnissen verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht auf grobem Verschulden von elementec beruhen oder Körper- und Gesundheitsschäden ein Jahr nach ihrer Entstehung.
(8) Bei Software übernimmt elementec keine Gewährleistung, wenn Programmfassungen durch den Kunden geändert oder bearbeitet werden, soweit der Kunde nicht nachweist, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen steht.
(9) Weitergehende Schadensansprüche als die vorstehenden sind ausdrücklich ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund. Insbesondere haftet elementec nicht für einen Datenverlust, Schäden an Datenträgern oder anderen Programmen, Betriebsunterbrechungen o.ä., es sei denn die Schäden sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens elementec verschuldet.

§ 6 Sonstiges

(1) elementec verarbeitet die Daten ihrer Kunden, auch elektronisch, zur Auftragserfüllung und der Pflege der laufenden Kundenbeziehung. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
(2) Der Kunde erklärt sich mit einer Weitergabe seiner persönlichen Daten an beteiligte Dienstleister oder Banken einverstanden, sofern dies die Auftragserfüllung erforderlich ist.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Stuttgart.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht; an Stelle der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.